Fragen & Antworten

10 Fragen zur Bruststraffung – Ein Interview mit Dr. Dr. med. Matthias Siessegger

Wie alt muss bzw. darf man maximal für eine Bruststraffung sein?
Zunächst sollte man sich darüber im Klaren sein, dass eine Bruststraffung aus medizinischer Sicht meist keine notwendige Operation ist. Aus diesem Grund nehmen wir in unserer Klinik keine Bruststraffung an minderjährigen Patientinnen vor. Nach oben hin gibt es prinzipiell keine Altersbegrenzung, solange es der Gesundheitszustand der jeweiligen Patientin zulässt.

Muss man sich auf die Bruststraffung besonders vorbereiten?
Ja. Raucherinnen sollten etwa eine Woche vor dem Eingriff das Rauchen einschränken, da Nikotin die Wundheilung negativ beeinträchtigen kann. Medikamente, die Acetylsalicylsäure enthalten, wie z.B. Aspirin, sollten ungefähr zehn Tage vor der OP nicht mehr eingenommen werden, da durch sie die Neigung zu Blutungen stark erhöht wird. Patientinnen, die mit Marcumar behandelt werden, sollten mit ihrem Arzt unbedingt über eine Umstellung sprechen.

Birgt eine Bruststraffung Risiken?
Ja, Komplikationen können wie bei jedem chirurgischen Eingriff trotz größter Sorgfalt auch im Rahmen einer Bruststraffung vereinzelt auftreten. So können – wie nach allen operativen Eingriffen – in äußerst seltenen Ausnahmefällen Nachblutungen, Wundheilungsstörungen und Infektionen nach der OP beobachtet werden.
Diese Komplikationen sind im Allgemeinen jedoch wirklich sehr selten und gehen meist mit einer Blutgerinnungsstörung, wie sie eher bei Diabetikern oder Rauchern vorliegen kann, einher. Ebenfalls durch eine Wundheilungsstörung oder auch anlagebedingt kann sich die Narbe im Laufe der Zeit verbreitern. Dies kann aber durch eine zusätzliche, kleinere Operation behandelt werden.

Kann durch den Eingriff die Empfindung meines Busens beeinträchtigt werden?
Da bei einer Bruststraffung feinste Hautnerven durchtrennt werden, kann es zu Taubheit oder Sensibilitätsverlust in den Brustwarzen und der Haut kommen. Dies ist gerade bei sehr umfangreichen Brustverkleinerungen, vor allem bei mehr als 500g pro Brust, nicht ausgeschlossen. Allerdings bildet sich diese Empfindungsstörung im Heilungsverlauf meist wieder zurück. In extrem seltenen Einzelfällen kann die Taubheit aber auch bestehen bleiben.

Was gilt es nach der Bruststraffung zu beachten?
Direkt im Anschluss an die OP legen wir einen Verband oder straff sitzenden BH an, der die Brust stütz und bandagiert. Sowohl am Tag als auch in der Nacht sollte in den ersten vier bis sechs Wochen nach der Straffung ein gut passender BH getragen werden, da auf diese Weise die Wunden entlastet werden. Auf Sport oder sonstige Tätigkeiten, bei denen größere Armbewegungen ausgeführt werden, wie z.B. beim Schwimmen oder Tennis, sollte man für mindesten sechs Wochen verzichten.

Ab wann darf man wieder duschen oder baden?
Duschen ist bereits nach einer Woche möglich. Mit dem Baden sollte man etwa zwei Wochen warten.

Spricht etwas gegen Sonnenbaden oder Solarium im Anschluss an die Bruststraffung?
Vor der OP sollte die Patientin etwa für zehn Tage auf zu intensive Sonnenbäder verzichten. Dies gilt vor allem für „oben ohne“-Sonnenbäder. Was die Zeit nach dem Eingriff betrifft, so sollte eine direkte UV-Bestrahlung der Narben für mindestens sechs Monate vermieden werden, um Pigmentierungsstörungen oder überschüssige Narbenbildung zu verhindern.
Wenn man die Narben aber durch einen Badeanzug oder ein Handtuch bedeckt, gibt es gegen kleinere Sonnenbäder schon einige wenige Wochen nach der Bruststraffung eigentlich nichts einzuwenden.

Ist Stillen nach einer Bruststraffung noch möglich?
Dies ist davon abhängig, wie viel Drüsengewebe bei dem Eingriff entfernt wird, und wie es im Vorfeld generell um die Funktionsfähigkeit des Gewebes stand. Ebenfalls wichtig für das Stillen ist der Zustand der Milchgänge und Nervenbahnen, die für die Laktation zuständig sind. Und je größer der Abstand zwischen Bruststraffung und Schwangerschaft ist, desto besser ist es für die Regeneration der durch die OP zerstörten Milchgänge und Nerven.

Werden die Kosten für den Eingriff von der Krankenkasse übernommen?
Da Schönheitsoperationen vorrangig aus ästhetischen Beweggründen durchgeführt werden, werden die Kosten nur in äußerst seltenen Fällen, z.B. bei starker Gewichtsreduktion, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie sollten also davon ausgehen, dass die Kosten für den Eingriff nicht erstattet werden. Die Preise für eine Bruststraffung variieren meist zwischen 4.800 und 6.800 Euro, abhängig vom Umfang des Eingriffs und der angewandten Methode.

Ab wann ist wieder Sex mit dem Partner erlaubt?
Patientinnen können bereits zwei Wochen nach der Bruststraffung wieder sexuell aktiv werden. In der ersten Zeit sollten beide jedoch noch vorsichtig mit dem „neuen Busen“ umgehen.

Fragen und Antworten_bruststraffung

Das gesamte Interview als Download

Jetzt herunterladen